Neufassung der Satzung des Ski-Club Hinterzarten e.V.

0
1928

Bekanntmachung:
Die in der Generalversammlung am 30.10.2021 im Kurhaus Hinterzarten beschlossene neue Satzung des Ski-Club Hinterzarten e.V. wurde in das Vereinsregister beim Amtsgericht Freiburg eingetragen. Hiermit ist sie in Kraft getreten.

Wir haben diese hier für Euch hinterlegt.

Wichtige Neuerungen bezüglich der Mitgliederverwaltung / des Beitragseinzugs:

  • Die Mitgliedsbeiträge werden nun jeweils am 15.03. des laufenden Jahres erhoben. Der Einzug erfolgt zum Fälligkeitstermin bzw. am darauffolgenden Werktag.
    Bitte meldet uns daher ggf. notwendige Anpassungen Eurer Bankverbindung schnellstmöglich an mitgliederverwaltung@skiclub-hinterzarten.de. Danke!
  • Die Generalversammlung findet nun im 2. Quartal des Kalenderjahres statt. Diese wird durch Bekanntgabe im Mitteilungsblatt der Gemeinde Hinterzarten und über die Website www.skiclub-hinterzarten.de einberufen. Auswärtige Mitglieder erhalten eine Einladung per Post oder – bevorzugt – elektronisch in Textform.
    Bitte lasst uns daher, wenn Ihr außerhalb von Hinterzarten wohnt, gerne bis Ende März Eure aktuelle E-Mail-Adresse zukommen, damit wir Euch entsprechend im E-Mail-Verteiler für die Einladung / für Mitglieder-Infos aufnehmen können. Ebenfalls an mitgliederverwaltung@skiclub-hinterzarten.de. Vielen Dank!

Alle Details findet Ihr direkt in der Satzung des Ski-Club Hinterzarten e.V..